§1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter/innen bilden die Vereinsjugend im TSV Rudersberg.

§2 Aufgaben und Ziel

Die Jugendarbeit im TSV Rudersberg findet in den Abteilungen und auf Gesamtvereinsebene statt. Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung der jungen Menschen bei. Sie hat folgende Ziele:

2.1 Sportlicher Bereich:
In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Abteilung Organisation des Übungs- und Trainingsbetriebes unter fachkundiger, dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen angepasster, Anleitung;
2.1.1 Teilnahme am Wettkampfbetrieb der jeweiligen Fachverbände
2.1.2 Organisation eines sportartübergreifenden Freizeitsportangebotes für Kinder und Jugendliche

2.2 Außersportlicher Bereich
2.2.1 Organisation von freizeitkulturellen Veranstaltungen auf Abteilungs- und Gesamtvereinsebene
2.2.2 Organisation von Bildungsangeboten für Mitarbeiter/innen und Jugendliche
2.2.3 Führen und Verwalten der Jugendkasse
2.2.4 Vertretung der spezifischen Interessen von Jugendlichen gegenüber der Abteilung, dem Gesamtverein und der Öffentlichkeit.

§3 Organe

Organe der Vereinsjugend im TSV Rudersberg sind:
3.1 der Gesamtjugendausschuss
3.2 der Jugendvorstand
3.3 die Abteilungsjugendvollversammlung
3.4 die Abteilungsjugendvorstände

§4 Abteilungsjugendvollversammlung

Die Abteilungsjugendvollversammlung besteht aus allen Mitgliedern der jeweiligen Abteilung im Alter vom 7. bis 18. Lebensjahr und den regelmäßig und unmittelbar in der Abteilungsjugend tätigen Mitarbeiter/innen. Sie findet jährlich einmal statt. Ihre Aufgaben sind:
4.1 Wahl des Abteilungsjugendvorstandes auf mindestens 1 Jahr
4.2 Entgegennahme des Kassenberichtes
4.3 Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit der Abteilung.

§5 Abteilungsjugendvorstand

Der Abteilungsjugendvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Ihm gehören an:
5.1 Abteilungsjugendleiter/in
5.2 Abteilungsjugendsprecher/in oder stellvertretender Abteilungsjungendleiter
5.3 Abteilungsjugendwart (wird von der Abteilungsversammlung gewählt)
5.4 Weitere Mitarbeiter/innen. Abteilungsjugendleiter/in gehören Kraft Amtes gleichzeitig dem Abteilungsvorstand an.
Abteilungsjugendleiter/in und Abteilungssprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Der Abteilungsjugendvorstand hat folgende Aufgaben:
5.5 Führen und Verwalten der Abteilungsjugendkasse
5.6 Zusammenarbeit mit dem Gesamtjugendausschuss
5.7 Wahl der Vertreter der Abteilungsjugend in den Gesamtjugendausschuss
5.8 Vertretung der Abteilungsjugend im Abteilungsvorstand.

§6 Gesamtjugendausschuss

Der Gesamtjugendausschuss ist das oberste Organ der Vereinsjugend im TSV Rudersberg. Mitglieder sind Abteilungsjugendleiter/in und Abteilungsjugendsprecher/in. Der Gesamtjugendausschuss tagt nach Bedarf, mindestens zweimal im Jahr.
Seine Aufgaben sind:
6.1 Wahl des Jugendvorstandes
6.2 Führen und Verwalten der Vereinsjugendkasse
6.3 Beratung von grundsätzlichen Fragen der Vereinsjugendarbeit
6.4 Organisation von größeren Veranstaltungen im freizeitsportlichen und freizeitkulturellen Bereich
6.5 Durchführung bzw. Bereitstellung von Bildungsangeboten
6.6 Beschlussfassung über die Jugendordnung des Vereins bzw. deren Änderungen.

§7 Jugendvorstand

7.1 Dem Jugendvorstand gehören die Vereinsjugendleiter/in, Vereinsjugendsprecher/in und bis zu vier weiteren Mitarbeiter/innen an.
7.2 Vereinsjugendleiter/in gehören Kraft Amtes dem Vereinsvorstand an und vertreten dort die Interessen der Vereinsjugend.
7.3 Der Jugendvorstand wird vom Gesamtjugendausschuss auf ein Jahr gewählt. Vereinsjugendsprecher/in dürfen bei ihrer Wahl das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Aufgaben des Jugendvorstandes sind:
7.4 Führen der Geschäfte des Gesamtjugendausschusses zwischen dessen Sitzungen
7.5 Vorbereitung der Sitzung des Gesamtjugendausschusses
7.6 Betreuung der Abteilungsjugendvorstände und Zusammenarbeit mit diesen
7.7 Bearbeiten von Konzepten und Vorlagen für den Gesamtjugendausschuss; Vertretung und Repräsentation der Vereinsjugend nach innen und außen.

§8 Jugendkasse, Abteilungsjugendkasse

8.1 Die Jugendkasse und die Abteilungsjugendkasse sind Teil des Vereinsvermögens. Sie sind zum Jahresende mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen.
8.2 Die Vereinsjugend und die Abteilungsjugend wirtschaften selbständig und eigenverantwortlich mit den ihnen direkt zufließenden Mitteln. Sie sind verantwortliche Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen;
8.3 Die Jugendkasse und die Abteilungsjugendkassen ist/sind jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten Kassenprüfern/innen zu prüfen.

§9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss vom Gesamtjugendausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung bzw. Änderungen der Jugendordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§10 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

Anlage zur Verreinssatzung
Stand: Mai 1996
§4.1 und §5.3

Franz Eidher – Vorsitzender
Margrit Fritz – 1. Stellv. Vorsitzende
Patrick Bell – Jugendleiter