1. Vorstand

    1. Zusammensetzung
      Die Zusammensetzung ist in der Satzung des TSV Rudersberg in § 13.1 festgelegt.
    2. Aufgaben und Verantwortung
      Die Aufgaben und Verantwortung des Vorstandes ergeben sich aus den Vorschriften des BGB, der Satzung des TSV Rudersberg und dieser Geschäftsordnung. Das Aufgabengebiet und der Geschäftsbereich sind unter -Zuständigkeiten- aufgeführt. Abweichend ist es möglich, nach besonderen Fähigkeiten die Zuständigkeit festzulegen.Die Mitglieder des Vorstandes tragen für die Geschäftsführung gemeinschaftlich die Verantwortung. Darum haben sich die einzelnen Mitglieder des Vorstandes in regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen gegenseitig zu informieren. Die Mitglieder des Vorstandes fassen gemeinschaftlich Beschluss über:
      • alle Angelegenheiten, die für eine Vereinsführung notwendig sind.
      • die Änderung der Geschäftsordnung.Die Vorgehensweise bei der Einberufung von Vorstandssitzungen und von Beschlüssen ist in der Satzung in §13.7 bzw. § 13.8 festgelegt.Zur Vornahme folgender Geschäfte bedarf es der Zustimmung des Vorstandes:
      • Aufnahme von Krediten
      • Verträge die den Verein auf länger als 1 Jahr binden
      • Abschluss, Änderung und Auflösung von Anstellungsverträgen
      • Erstellung von Vollmachten
      • alle Geschäfte, für die sich der Vorstand die Zustimmung vorbehält.Zur Erteilung von Bestellungen und Aufträgen und zur Bewilligung/Genehmigung von Zahlungsvorgängen im Rahmen des genehmigten Budgets des Haushaltsplans gelten folgende Wertgrenzen:
      • bis 500,-€ jedes Mitglied des Vorstandes.
      • bis 2.000,-€ der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter und der Kassier
      • über 2.000,-€ der Vorstand
    3. Kompetenzen und Pflichten
      Jedes Mitglied des Vorstandes ist berechtigt und verpflichtet, für die Durchführung und Durchsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu sorgen.
    4. Zuständigkeiten
      1. Vorsitzender
        Der Vorsitzende (und in dessen Vertretung die stellvertretenden Vorsitzenden) vertritt den Verein im Sinne von § 26 BGB nach außen. Er beruft die Mitgliederversammlungen und die Sitzungen des Vorstandes ein und leitet diese. Außerdem koordiniert er die Tätigkeit der einzelnen Mitglieder des Vorstandes und sorgt für eine ordnungsgemäße Vereinsadministration. Rechts- Vertrags- und Versicherungsfragen behandelt er zusammen mit dem Kassier.
      2. 1.stellvertretender Vorsitzender
        Der 1. stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei dessen Verhinderung. In seiner Ressortfunktion ist er verantwortlich für Durchführung von Vereinsveranstaltungen und für die Abteilungskoordination.
      3. 2.stellvertretender Vorsitzender
        Der 2.stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei dessen Verhinderung, falls auch der 1. stellvertretende Vorsitzende verhindert ist. In seiner Ressortfunktion ist er verantwortlich für die technischen Belange der Sportanlage mit den Gebäuden.
      4. Schriftführer
        Der Schriftführer erstellt die Protokolle der Mitgliederversammlung und Besprechungen des Vorstandes. Die Protokolle werden von ihm und dem Vorsitzenden unterschrieben. Außerdem sorgt er für eine image fördernde und informierende Öffentlichkeitsarbeit. (vereinsintern und extern).
      5. Kassier
        Der Kassier verwaltet das Vereinsvermögen, führt die Buchhaltung und Kassen. Er veranlasst die von den Ressortleitern freigegebenen Zahlungen. Zu seinen Aufgaben gehören der Beitragseinzug, (entsprechend der Beitragsordnung), das Führen und Aktualisieren der Mitgliederdaten und das Erstellen von Berichten über die Vermögens-, Finanz- und Mitgliederbewegungen. Er leitet die Geschäftsstelle. In Zusammenarbeit mit dem Vorstand erstellt der Kassier zu Beginn des Geschäftsjahres einen Haushaltsplan als Vorschlag zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. In einer Sitzung des erw. Vorstandes wird dieser Vorschlag vor der Mitgliederversammlung besprochen. Die in der Arbeitsmappe -TERMINE- aufgeführten Antrags- und Zuschusstermine sind zu erledigen, sofern sie nicht im Verantwortungsbereich der Abteilungen liegen.
      6. Vereinsjugendleiter
        Seine Aufgaben sind in der Jugendordnung aufgeführt. In seiner Ressortfunktion ist er verantwortlich für das Jugendprogramm und für alle Tätigkeiten im Jugendraum.
  2. Fachausschüsse
    1.  Verwaltungsausschuss
      In seiner Zusammensetzung richtet er sich nach den zu behandelnden Aufgaben. Eine feste Zusammensetzung besteht in dem erweitertem Vorstand, der sich aus den Mitgliedern des Vorstandes, den Abteilungsleitern und deren Stellvertreter zusammensetzt. Aufgaben:
      • Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen zur Vereinsadministration, Mitgliederverwaltung und Buchführung.
      • Entwurf und Abklärung von Verträgen.
      • Terminabstimmung der Vereins- und Abteilungsveranstaltungen.
    2. Sport- und Veranstaltungsausschuss
      Aufgaben:
      • Initiieren von Veranstaltungen zur Intensivierung des Vereinsleben.
      • Organisation und Durchführung beschlossener Vereinsveranstaltungen.
      • Fachliche Klärung und Schlichtung von sportspezifischen Fragen.
    3. Technischer Ausschuss
      Aufgaben:
      • Überwachen der Anlagen, Einrichtungen und Geräte, sofern sie nicht der Verantwortung einer Abteilung unterliegen.
      • Ausarbeiten von Empfehlungen für Anschaffungen und Instandsetzungen.
      • Veranlassen von beschlossenen Anschaffungen und Instandsetzungen. Kompetenzen:
      • Freigabe/Sperrungen von Anlagen, Einrichtungen und Geräten unter Sicherheits- und Beanspruchungsaspekten.
    4. Finanzausschuss
      Aufgaben:
      • Erstellung von Richtlinien für eine einheitliche Buchführung.
      • Erstellung von Richtlinien für den Jahresabschluss
    5. Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
      Aufgaben:
      • Erarbeiten von Konzepten und Vorschlägen zur Imagepflege und außen Erscheinung des Vereins.
      • Erarbeiten von Konzepten und Vorschlägen zur Mitgliederpflege.
      • Durchführung beschlossener Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.
    6. Jugendausschuss
      Aufgaben:
      • Erarbeiten von Vorschlägen für das Jugendprogramm.
      • Durchführung beschlossener Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit.
  3. Mitgliederverwaltung
    1. Mitgliederdatei
      Grundlage der Mitgliederverwaltung sind die relevanten Mitgliedsdaten, die mit einer EDV-Anlage in der Geschäftsstelle geführt und entsprechend der Bewegungen im Mitgliederstand aktualisiert werden. Aus den Dateien werden folgende Unterlagen erstellt:
      • Mitgliederlisten
      • Beitragsrechnungen und -mahnungen entspr. der Beitragsordnung.
      • Meldelisten für Sportverbände
      • Adressaufkleber
    2. Aufnahme
      Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt in der Regel über eine Abteilung (gemäß §6 der Satzung). Der Antrag zur Aufnahme muss schriftlich mit dem FormblattAufnahmeantrag- erfolgen und an die Geschäftsstelle weitergeleitet werden. Eine Kopie erhält die Abteilung. Die Genehmigung durch den Vorstand erteilt das für die Mitgliederverwaltung zuständige Vorstandsmitglied; in Ausnahmefällen der Vorsitzende. Nach Genehmigung der Aufnahme erhält der Antragsteller neben der Aufnahmebestätigung.
      • eine Satzung des TSV Rudersberg.
      • Die Beitragsrechnung entspr. der Beitragsordnung.
      • sonstige Informationen. (z. B. Vereinsnachrichten,……)
    3. Austritt
      Der Austritt von Mitgliedern muss schriftlich erfolgen. Zur Vereinfachung der Abwicklung sollte das Formblatt -Austrittserklärung- verwendet werden. Nach dem Austritt werden die Inhalte des §10 der Satzung angewendet.
    4. Beitragseinzug
      Der Beitragseinzug erfolgt entspr. der Beitragsordnung.
    5. Ehrungen
      Die Ehrungen erfolgen entspr. der Ehrenordnung und § 5 Abs. 5 der Satzung.
  4. Buchführung
    1. Verfahren
      Vom Verein und von den Abteilungen ist der gleiche Kontenrahmen anzuwenden, der für die Jahresabschlussrechnung des Vereins notwendig ist. Der TSV-Kontenplan wird vom Kassier des Vereins und den Kassierern der Abteilungen festgelegt.
    2. Kontenklassen
      0 = Verrechnungskonten
      1 = Finanzkonten
      2 = Einnahmen ideeller Bereich
      3 = Ausgaben ideeller Bereich
      4 = Einnahmen Zweckbetrieb
      5 = Ausgaben Zweckbetrieb
      6 = Einnahmen Geschäftsbetrieb
      7 = Ausgaben Geschäftsbetrieb
      8 = Einnahmen Vermögensverwaltung
      9 = Ausgaben Vermögensverwaltung
      Kontenarten: siehe TSV-Kontenplan
  5. Finanzplanung
    Die Übersicht über die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Vereins (Haushaltsplan) wird mit dem Formblatt -Haushaltsplan- erstellt. Zur Budgetüberwachung werden vierteljährlich dem Vorstand Listen der aktuellen Kontenstände vorgelegt.
  6. Verschiedenes
    1. Schlüsselverwaltung
      Die Vorstandsmitglieder haben ungehinderten, alle anderen, die einen Schlüssel benötigen, relevanten Zugang zu den Räumlichkeiten des Vereins. Vom verantwortlichen Vorstandsmitglied wird der Schlüssel übergeben und der Erhalt auf dem Formblatt – Schlüssel- bestätigt. Nach Ausscheiden aus der Funktion sind die Schlüssel zurückzugeben.
    2. Geräteverwaltung
      Der Leiter des Technischen Ausschuss führt ein Verzeichnis über die Geräte und Einrichtungen des Vereins. Kleingeräte werden dabei nicht berücksichtigt.
    3. Austausch der Protokolle Zur Information werden zwischen dem Vorstand und den Abteilungsleitungen alle Protokolle gegenseitig ausgetauscht.
    4. Arbeitsverpflichtungen Alle Mitglieder die ein Ehrenamt einnehmen, können zu keinen zusätzlichen Arbeitsstunden verpflichtet werden.
  7. Anlagen
    1. Formblätter
      Formblätter werden nach Bedarf erstellt und der Geschäftsordnung beigelegt.
  8. Inkrafttreten der Geschäftsordnung
    Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung des TSV Rudersberg e. V. 1906 am 27.03.98 beschlossen.
    Franz Eidher – Vorsitzender
    Margrit Fritz  – 1.stellv. Vorsitzende