1. Die Jahresbeiträge für den Hauptverein und die Abteilungen werden dem Mitglied am Anfang des Jahres in Rechnung gestellt. Reklamationen sind innerhalb 4 Wochen nach Rechnungsstellung bzw. erfolgter Abbuchung an die Geschäftsstelle zu richten. Hat das Mitglied dem Verein eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die Beiträge ohne vorherige Versendung einer Rechnung, jedoch frühestens am 1. Februar des laufenden Jahres eingezogen. Die Rechnung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds erstellt und wenn vorhanden per E-Mail versandt. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, muss das Mitglied die Beiträge innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Jahresrechnung auf das Beitragskonto des TSV Rudersberg überweisen.
  2. Für Mitglieder, die im Laufe des Jahres aufgenommen werden, erfolgt die Abbuchung der Beiträge im Zuge der nächsten Quartalsabbuchung. Für Überweiser gilt Punkt 1.
  3. Anträge zu Änderungen im Mitgliederstatus oder Kündigungen müssen bis spätestens 31. Dez. d.J. schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.
  4. Erwachsenen Mitgliedern vom vollendeten 18. bis 21. Lebensjahr wird der Sonderbeitrag für Schüler, Studenten, Azubis und Wehr- (Ersatz-) dienstleistenden berechnet. Wer darüber hinaus diesen Sonderbeitrag beanspruchen will, muss bis zum 31. Jan. d.J. der Geschäftsstelle eine Bescheinigung vorlegen.
  5. Mitgliedern, ausgenommen Passive, die der Geschäftsstelle keine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro berechnet. Sind die Beiträge spätestens einen Monat nach Zustellung der Rechnung überwiesen, wird die Gebühr gelöscht. Bei Zahlungsverzug wird pro Mahnung eine Mahngebühr von 3 Euro erhoben.
  6. Wird der Beitrag nach zweimaliger Mahnung und einer Aufforderung per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, so kann das Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden. Die Beitragsschuld erlischt nicht mit dem Ausschluss und wird per Mahnbescheid eingeklagt.
    Änderung nach Beschluss in der Mitgliederversammlung am 14.04.2000
    Änderung von Absatz 5 nach Beschluss in der Mitgliederversammlung am 06.04.2001
    Änderung von Absatz 1 bis 4 nach Beschluss in der Mitgliederversammlung am 07.04.2006
    Änderung von Absatz 1 und 2 nach Beschluss in der Mitgliederversammlung am 06.06.2016